AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen der "New Age Drum School" (NADS) und dem Schüler, bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Durch die Unterschrift gelten diese Bedingungen als zur Kenntnis genommen und als akzeptiert. Eine Ergänzung oder Änderung einzelner Punkte der AGB ist jederzeit möglich. Ausbildungsrelevante Änderungen sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
1. Unterrichtsstandort
Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der NADS (in der Holländischen Str. 69 in 34117 Kassel, im Lambertweg 54 in 34128 Kassel oder im Nelkenweg 4, 34292 Ahnatal) statt.
Falls der Weg zur Schule trotz der guten öffentlichen Anbindung zu weit sein sollte, besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit bei den Schülern zu Hause oder im Proberaum zu unterrichten. In diesem Fall muss ein Instrument für den Schüler zur Verfügung gestellt werden. Zu der regulären Unterrichtsgebühr kommt noch eine Pauschale von 5 Euro für Hausbesuche, sowie eine Kilometerpauschale (km x 0,30€) dazu.
2. Unterrichtsaufnahme
Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Probestunde. Mit der ersten regulären Unterrichtsstunde muss der Vertrag zwischen Schule und Schüler (bei Minderjährigen durch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) in schriftlicher Form vorliegen, sowie die Gebühr für den Unterricht wie vereinbart eingegangen sein. Ist keine pünktliche Bezahlung erfolgt, können die restlichen Unterrichtsstunden verweigert werden.
3. Kündigung des Unterrichtsvertrages
Die Kündigungsfrist des Unterrichtsvertrages beträgt drei Monate zum Ende eines Monats (ausgenommen Gutscheine, PrePaid-Tarife und Schnupperkurse). Eine Rückerstattung der bezahlten Unterrichtsgebühren ist bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung seitens des Schülers nicht möglich. Geschieht der Ausbildungsabbruch aufgrund besonderer Vorkommnisse seitens der NADS, kann eine Rückerstattung der bezahlten Beträge nach Absprache erfolgen.
4. Bezahlung der vereinbarten Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind für alle Monate des Unterrichtsjahres zu entrichten. Sie werden monatlich, jeweils zum 3. des laufenden Monats fällig. Die Zahlungsweise ist im Vertrag vermerkt. Für PrePaid-Tarife, Gutscheine und Schnupperkurse ist die Unterrichtsgebühr im Voraus zu entrichten.
5. PrePaid-Tarife / Schnupperkurse
Nach Begleichung der Unterrichtsgebühren für den gewählten PrePaid-Tarif / Schnupperkurs erhält der Schüler eine entsprechende PrePaid-Karte. Die Karte ist personalisiert und nicht übertragbar. Sie verbleibt bei dem Lehrer. Nach Beendigung der Unterrichtsstunde bestätigt der Lehrer die Erfüllung der Stunde. Die Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Eine Rückerstattung von nicht erfüllten Unterrichtsstunden ist nicht möglich.
6. Unterrichtszeit
Bei Unterrichtsverträgen findet - außerhalb von Feiertagen und Schulferien - wöchentlich (nach Absprache auch 14-tägig) eine Unterrichtseinheit statt, deren Termin bei Vertragsabschluss verbindlich vereinbart wird. Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Eine Änderung ist nur bei Unterzeichnung eines neuen Vertrages / eines Vertragsänderungsformulares gültig, womit der bisherige Vertrag seine Gültigkeit verliert. Die Unterrichtsstunden für PrePaid-Tarife und Schnupperkurse können kurzfristig und in unregelmäßigen Abständen erfolgen.
Die NADS übernimmt keine Aufsichtspflicht und somit keine Haftung außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten.
Für die unterrichtsfreien Zeiten gelten die Feiertage und Schulferien des Landes Hessen. In dieser Zeit findet kein planmäßiger Unterricht statt. Die Unterrichtseinheiten der unterrichtsfreien Zeit werden nicht nachgeholt.
7. Unterrichtsausfall / Fehlzeiten
Jeder Schüler verpflichtet sich zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts. Durch Verschulden des Schülers ausgefallener Unterricht wird nicht nachgeholt und entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Weiterhin soll das Fernbleiben des Schülers vom Unterricht mindestens einen Werktag (24 Stunden) vor Unterrichtsbeginn der NADS bekannt gegeben werden. Bei Minderjährigen liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorliegen, andernfalls besteht kein Anspruch seitens des Schülers auf eine Nachholstunde.
Kann der Schüler krankheitsbedingt mehr als vier Wochen nicht am Unterricht teilnehmen und dies durch ein ärztliches Attest belegen, kann ein Ruhen des Vertrages für diesen Zeitraum vereinbart werden.
Bei PrePaid-Tarifen und Schnupperkursen werden nicht wahrgenommene, aber vereinbarte Unterrichtstermine als erfüllt vermerkt, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus die die NADS zu verantworten hat, werden die betroffenen Unterrichtseinheiten nachgeholt.
8. Lernmittel
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel sind vom Schüler auf eigene Kosten anzuschaffen. Ergänzendes Lehrmaterial kann von der NADS gestellt werden.
9. Versicherung
Der Schüler ist durch die NADS nicht gegen Unfallschäden auf dem Schulweg oder im Unterrichtsraum versichert. Die NADS übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung von Privateigentum des Schülers.